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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Peakvio, Wiktor Gorski — Stand: August 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehung zwischen Peakvio, Inhaber Wiktor Gorski, nachfolgend «Peakvio», und seinen Kundinnen und Kunden, nachfolgend «Kunde».

Die AGB gelten für sämtliche von Peakvio angebotenen Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Webdesign, Webentwicklung, digitale Auftritte und damit verbundene Leistungen.

Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie zwischen Peakvio und dem Kunden ausdrücklich vereinbart wurden.

2. Anbieter und Kontakt

Peakvio
Inhaber: Wiktor Gorski
Birchmatte 3
6265 Roggliswil
Schweiz
Telefon: 078 311 51 53
Website: peakvio.ch

3. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein individuelles Angebot von Peakvio annimmt oder Peakvio anderweitig ausdrücklich mit der vereinbarten Leistung beauftragt und Peakvio die Beauftragung bestätigt.

Eine Kontaktaufnahme, das Absenden eines Kontaktformulars oder die Teilnahme an einem unverbindlichen Strategiegespräch begründet für sich allein noch keinen kostenpflichtigen Auftrag.

Der konkrete Leistungsumfang, Preis und allfällige besondere Vereinbarungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot beziehungsweise der jeweiligen Vereinbarung mit dem Kunden.

Bei Widersprüchen zwischen einem individuellen Angebot und diesen AGB geht die individuelle Vereinbarung vor.

4. Leistungen

Peakvio erbringt insbesondere Dienstleistungen zur Konzeption, Gestaltung und technischen Umsetzung von Websites und digitalen Auftritten.

Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem individuellen Angebot.

Peakvio ist berechtigt, geeignete technische Werkzeuge, Plattformen und externe Dienstleister für die Leistungserbringung einzusetzen.

Der Kunde stellt Peakvio die für das Projekt erforderlichen Informationen, Inhalte und Materialien zur Verfügung. Dazu können insbesondere Logos, Bilder, Unternehmensinformationen, Kontaktdaten, rechtliche Inhalte und weitere projektrelevante Materialien gehören.

Sofern zusätzliche Leistungen gewünscht werden, die nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind, können diese separat angeboten und verrechnet werden.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise in Schweizer Franken (CHF).

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung in zwei Teilen:

50 % vor Projektstart
Die erste Zahlung wird nach Annahme des Angebots fällig. Die operative Projektarbeit beginnt grundsätzlich erst nach Eingang dieser Zahlung sowie nach Vorliegen der für den Projektstart erforderlichen Informationen und Materialien.

50 % vor Go Live
Die zweite Zahlung wird nach Fertigstellung der vereinbarten Websiteleistung und Vorbereitung des Go Lives fällig. Die endgültige Veröffentlichung der Website erfolgt grundsätzlich nach vollständigem Zahlungseingang.

Rechnungen sind innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.

Bei Zahlungsverzug kann Peakvio die weitere Leistungserbringung beziehungsweise den Go Live bis zum vollständigen Zahlungseingang aussetzen.

Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, kann ein Verzugszins von 5 % pro Jahr erhoben werden.

6. Projektstart und Mitwirkungspflichten

Nach Eingang der ersten Zahlung erhält der Kunde die für den Projektstart erforderlichen Informationen beziehungsweise das Projektstart-Formular.

Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Umsetzung notwendigen Informationen, Materialien, Zugänge und Rückmeldungen vollständig, korrekt und rechtzeitig bereitzustellen.

Die Produktionsfrist beginnt erst, wenn:

  • die erste Zahlung eingegangen ist,
  • die erforderlichen Informationen und Materialien vollständig vorliegen und
  • Peakvio den Projektstart bestätigt hat.

Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Informationen, Materialien, Zugänge, Freigaben oder Rückmeldungen des Kunden entstehen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.

7. Umsetzung innerhalb von 7 Arbeitstagen

Peakvio verfolgt das Ziel, die vereinbarte Websiteleistung innerhalb von sieben Arbeitstagen ab bestätigtem Projektstart bis zur Preview beziehungsweise Fertigstellung der vereinbarten Umsetzung zu erstellen.

Die Frist beginnt ausschließlich nach den Voraussetzungen gemäss Ziffer 6.

Nicht in die Frist eingerechnet werden insbesondere Wartezeiten aufgrund von:

  • fehlenden Informationen oder Materialien des Kunden
  • ausstehenden Rückmeldungen oder Freigaben
  • Änderungswünschen des Kunden nach Bereitstellung der Preview
  • technischen Problemen oder Verzögerungen bei Drittanbietern, die Peakvio nicht zu vertreten hat
  • höherer Gewalt oder vergleichbaren Umständen außerhalb des Einflussbereichs von Peakvio

Der tatsächliche Go Live kann nach Ablauf dieser Produktionsfrist erfolgen, insbesondere wenn noch Kundenfeedback, technische Vorbereitung oder die zweite Zahlung aussteht.

Sofern Peakvio eine ausdrücklich zugesagte Produktionsfrist ausschließlich aus von Peakvio zu vertretenden Gründen nicht einhält, kann eine im individuellen Angebot ausdrücklich vereinbarte Garantie oder Kompensation zur Anwendung kommen.

8. Preview, Feedback und Änderungen

Nach Fertigstellung der ersten Umsetzung erhält der Kunde eine Preview der Website.

Der Kunde ist verpflichtet, die Preview innerhalb einer angemessenen beziehungsweise ausdrücklich mitgeteilten Frist zu prüfen und Änderungswünsche möglichst gesammelt an Peakvio zu übermitteln.

Peakvio setzt Änderungswünsche um, soweit sie vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind.

Änderungen, neue Funktionen, zusätzliche Seiten, umfangreiche neue Inhalte oder strukturelle Änderungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, können separat angeboten und verrechnet werden.

Verzögerungen aufgrund verspäteter Rückmeldungen des Kunden verlängern den Projektzeitraum entsprechend.

9. Fertigstellung und Go Live

Nach Umsetzung der vereinbarten Änderungen wird die Website zur Fertigstellung beziehungsweise finalen Freigabe vorbereitet.

Soweit erforderlich, erfolgt vor der Veröffentlichung eine technische Abstimmung zum Go Live, insbesondere bezüglich Domain, Hosting oder anderer notwendiger Einstellungen.

Nach Fälligkeit und Eingang der zweiten Zahlung veröffentlicht Peakvio die Website beziehungsweise führt den vereinbarten Go Live durch.

Voraussetzung hierfür ist, dass alle für die Veröffentlichung notwendigen technischen Voraussetzungen und Zugänge vorhanden sind.

10. Abnahme

Der Kunde erhält vor dem Go Live Gelegenheit, die Website im Rahmen der Preview zu prüfen und wesentliche Mängel oder vereinbarte Änderungswünsche mitzuteilen.

Mit ausdrücklicher finaler Freigabe durch den Kunden gilt die vereinbarte Leistung als abgenommen.

Erfolgt trotz Aufforderung innerhalb einer angemessenen Frist keine Rückmeldung und bestehen keine erkennbaren wesentlichen Mängel, kann Peakvio dem Kunden eine angemessene Nachfrist zur Prüfung setzen.

Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei tatsächlich bestehenden Mängeln bleiben unberührt.

11. 90 Tage Optimierung

Nach dem Go Live bietet Peakvio für einen Zeitraum von 90 Tagen eine Optimierungsphase für die von Peakvio erstellte Website.

Innerhalb dieses Zeitraums behebt Peakvio technische Fehler der eigenen Umsetzung ohne zusätzliche Kosten.

Darüber hinaus können kleinere Anpassungen an bereits bestehenden Inhalten oder Gestaltungselementen vorgenommen werden, soweit diese den ursprünglichen Projektumfang nicht wesentlich erweitern.

Nicht umfasst sind insbesondere:

  • neue Unterseiten
  • neue Funktionen
  • umfangreiche neue Inhalte
  • grundlegende strukturelle Änderungen
  • vollständige Neugestaltungen
  • Leistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Projekts waren
  • Änderungen aufgrund von Eingriffen des Kunden oder externer Dritter

Solche Leistungen können separat angeboten werden.

Die 90 Tage beginnen mit dem Go Live der Website.

12. Verantwortung für Inhalte

Der Kunde ist für die von ihm bereitgestellten Inhalte und Materialien verantwortlich.

Er bestätigt, dass er über die für deren Nutzung erforderlichen Rechte verfügt und durch die Verwendung keine Rechte Dritter verletzt werden.

Dies betrifft insbesondere Bilder, Fotografien, Logos, Marken, Texte, Videos und sonstige bereitgestellte Materialien.

Der Kunde ist außerdem für die Richtigkeit seiner Unternehmensangaben und der von ihm bereitgestellten rechtlichen Inhalte verantwortlich.

Peakvio ist nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte Inhalte umfassend rechtlich zu prüfen.

13. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an der individuell für ihn erstellten Website, soweit Peakvio zur Einräumung dieser Rechte berechtigt ist.

Rechte an eingesetzten Drittanbieter-Komponenten, Software, Bibliotheken, Schriftarten oder sonstigen externen Bestandteilen richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.

Allgemeine Methoden, Prozesse, Konzepte, Know-how, technische Grundlagen und nicht ausschließlich für den jeweiligen Kunden entwickelte Bestandteile verbleiben bei Peakvio beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.

Peakvio darf das abgeschlossene Projekt unter Nennung beziehungsweise Darstellung des Unternehmens zu eigenen Referenz- und Präsentationszwecken verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.

14. Drittanbieter, Hosting und Domains

Für die Umsetzung und den Betrieb einer Website können Leistungen externer Anbieter erforderlich sein, beispielsweise für Hosting, Domains, Formulare, technische Infrastruktur oder andere Dienste.

Für Verfügbarkeit, Änderungen, Ausfälle oder Leistungen solcher Drittanbieter ist Peakvio nicht verantwortlich, soweit die Ursache außerhalb des Einflussbereichs von Peakvio liegt.

Kosten für Drittanbieter-Leistungen sind nur dann im Projektpreis enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Verträge zwischen dem Kunden und externen Dienstleistern können deren eigenen Bedingungen unterliegen.

15. SEO und geschäftlicher Erfolg

Peakvio kann Websites technisch und inhaltlich für Suchmaschinen und eine bessere Nutzerführung optimieren, soweit dies Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs ist.

Peakvio garantiert jedoch keine bestimmte Position in Suchmaschinen, keine bestimmte Anzahl an Website-Besuchern, Anfragen, Leads, Verkäufen oder sonstigen geschäftlichen Ergebnissen.

Der wirtschaftliche Erfolg einer Website hängt von zahlreichen Faktoren ab, die teilweise außerhalb des Einflussbereichs von Peakvio liegen.

16. Haftung

Peakvio haftet für Schäden nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen.

Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit eine Haftung nach zwingendem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf.

Peakvio haftet nicht für Schäden, die auf unrichtige oder rechtswidrige Inhalte des Kunden, Eingriffe durch den Kunden oder Dritte, Ausfälle externer Dienstleister oder andere Umstände außerhalb des Verantwortungsbereichs von Peakvio zurückzuführen sind, soweit Peakvio diese nicht zu vertreten hat.

Ein vorgängiger Ausschluss der Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit wäre nach Art. 100 OR nichtig, weshalb ich hier bewusst keine solche Klausel eingebaut habe.

17. Projektunterbruch und Beendigung

Der Vertrag endet grundsätzlich mit vollständiger Erbringung und Bezahlung der vereinbarten Leistungen.

Möchte der Kunde ein bereits begonnenes Projekt vorzeitig beenden oder über einen längeren Zeitraum nicht fortführen, bleiben bereits erbrachte Leistungen und entstandene Aufwendungen geschuldet.

Peakvio kann die Leistung vorübergehend aussetzen, wenn erforderliche Mitwirkung des Kunden ausbleibt oder fällige Zahlungen nicht geleistet werden.

Allfällige laufende Zusatzleistungen richten sich nach den dafür individuell vereinbarten Bedingungen.

18. Datenschutz

Peakvio bearbeitet Personendaten gemäss der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung unter peakvio.ch/datenschutz und den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

19. Änderungen der AGB

Für einen Auftrag ist grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung dieser AGB maßgebend.

Änderungen während eines bereits bestehenden Projekts wirken sich nicht rückwirkend auf den vereinbarten Vertragsinhalt aus, sofern mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wird.

20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz von Peakvio.

Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.